Die Kosten sowohl für Abklärungen wie auch für Behandlungen werden von der Grundversicherung der Krankenkasse, der Zusatzversicherung, oder bei vorhandener IV-Verfügung von der IV übernommen. Seit dem 1.7.22 benötigen Sie für Leistungen, die über die Grundversicherung der Krankenkassen verrechnet werden und von psychologischen Psychotherapeutinnen erbracht werden, eine Anordnung Ihrer Kinder- bzw. Hausärzte.